Auszug aus der Satzung vom 16. August 2007

 

     

    Erwerb der Mitgliedschaft

    Mitglieder des Vereins können werden:

    1. Alle ehemaligen Schüler der Milchwirtschaftlichen Lehr- und Untersuchungsanstalt
        Malente und deren Vorgängerin, der Molkerei-Lehranstalt der Landwirtschaftskammer
        Schleswig-Holstein und der Preußischen Versuchs- und Forschungsanstalt
        für Milchwirtschaft Kiel, die eine Abschlussprüfung in der beruflichen Aus- oder Fortbildung
        mit Erfolg abgelegt haben.

    2. Alle ehemaligen Schüler derjenigen Milchwirtschaftlichen Lehranstalten des früheren
         Reichsgebietes, die heute nicht mehr bestehen bzw. nicht in der Bundesrepublik liegen.

    3. Gegenwärtig und früher tätige Lehrer der Milchwirtschaftlichen Lehr- und Untersuchungs-
         anstalt Malente und Bundesanstalt für Milchwirtschaft in Kiel.

    Die Mitgliedschaft wird erworben durch schriftliche Beitrittserklärung und Aufnahmebestätigung
    des Vorstandes.

    Beendigung  der Mitgliedschaft

    Die Mitgliedschaft endet:

    a) Durch Austritt. Der Austritt ist mit mindestens vierteljährlicher schriftlicher Kündigung
         zum Schluss des Kalenderjahres zulässig.

    b) Durch Tod.

    c) Durch Ausschluss auf Grund eines Vorstandsbeschlusses wegen Nichterfüllung der dem
         Mitglied nach der Satzung obliegenden Pflichten oder wenn ein Mitglied zum Schaden des
         Vereins wirkt.