Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereins können werden:
1. Alle ehemaligen Schüler der Milchwirtschaftlichen
Lehr- und Untersuchungsanstalt
Malente und deren Vorgängerin, der Molkerei-Lehranstalt
der Landwirtschaftskammer
Schleswig-Holstein und der Preußischen
Versuchs- und Forschungsanstalt
für Milchwirtschaft Kiel, die eine Abschlussprüfung in
der beruflichen Aus- oder Fortbildung
mit Erfolg abgelegt haben.
2. Alle ehemaligen Schüler derjenigen Milchwirtschaftlichen
Lehranstalten des früheren
Reichsgebietes, die heute nicht mehr bestehen bzw.
nicht in der Bundesrepublik liegen.
3. Gegenwärtig und früher tätige Lehrer der
Milchwirtschaftlichen Lehr- und Untersuchungs-
anstalt Malente und Bundesanstalt für
Milchwirtschaft in Kiel.
Die Mitgliedschaft wird erworben durch schriftliche
Beitrittserklärung und Aufnahmebestätigung
des Vorstandes.
Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet:
a) Durch Austritt. Der Austritt ist mit mindestens
vierteljährlicher schriftlicher Kündigung
zum Schluss des Kalenderjahres zulässig.
b) Durch Tod.
c) Durch Ausschluss auf Grund eines Vorstandsbeschlusses
wegen Nichterfüllung der dem
Mitglied nach der Satzung obliegenden Pflichten oder
wenn ein Mitglied zum Schaden des
Vereins wirkt.