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SATZUNG |
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Name, Sitz und Rechtsform des
Vereins |
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Der Verein führt den Namen "Verein ehemaliger Schüler der Milchwirtschaftlichen Lehranstalten Kiel und Malente e.V." Er hat seinen Sitz in Malente und ist im Vereinsregister Eutin eingetragen. |
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§ 2 |
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Zweck und Aufqabe des Vereins |
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Zweck des Vereins ist es, die
enge berufliche und Die Aufgaben des Vereins sind: |
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§ 3 |
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Geschäftsjahr
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§ 4 |
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Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft |
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Mitglieder des Vereins können
werden: |
1. Alle ehemaligen Schüler der
Milchwirtschaftlichen
Lehr- und
Untersuchungsanstalt Malente und deren
Vorgängerin, der
Molkerei-Lehranstalt der
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein und
der Preußischen Versuchs- und
Forschungsanstalt
für Milchwirtschaft Kiel, die eine
Abschlußprüfung in der
beruflichen Aus- oder Fortbildung mit Erfolg abgelegt
haben.
2. Alle ehemaligen Schüler
derjenigen Milchwirtschaftlichen
Lehranstalten des früheren Reichsgebietes,
die heute nicht
mehr bestehen bzw. nicht in der
Bundesrepublik liegen.
Lehr- und Untersuchungsanstalt Malente und
der
Bundesforschungsanstalt für Milchwirtschaft in
Kiel.
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des Vorstandes.
Die
Mitgliedschaft endet: b) Durch Tod. c) Durch Ausschluß auf Grund eines
Vorstandsbeschlusses |
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Rechte und Pflichten der Mitglieder |
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1. Die Mitglieder des
Vereins sind berechtigt: |
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2.
Die Mitglieder des Vereins sind verpflichtet: b) die Mitgliedsbeiträge fristgerecht zu leisten. |
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Zur Durchführung seiner Aufgaben erhebt der Verein
Jahresbeiträge. |
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§ 7 Der
Vorstand
Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl
im Amt.
d) Dem Vorstand obliegt die Verwaltung des Vereins, die
Geschäfts- und Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist
der Vorsitzende und der Stellvertreter. Beide sind
Ihr obliegen insbesondere folgende Aufgaben: |
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Bei
Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
Für
Satzungsänderungen oder für die Abberufung eines
§ 1O
Eingetragen
beim Amtsgericht Eutin Vereinsregister-Nr.
252 am 16. August
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